Schutzimpfungen

 

Tetanus

Die Tetanus-Schutzimpfung ist eine Standartimpfung und wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Die Impfung ist nicht nur für Angehörige der Feuerwehren sondern für alle zu empfehlen.

 

Hepatitis A

Gerade im Bereich unserer Verbandsgemeinde ist eine Impfung gegen Hepatitis A sehr zu empfehlen. Es besteht erhöhte Ansteckungsgefahr durch Fäkalbakterien, die durch die regelmäßigen Überschwemmungen bei Hochwasser z. B. in die Häuser und Keller der Moselgemeinden laufen. Das Risiko der Ansteckung mit Hepatitis A besteht u. a. auch bei Aufräum- und Säuberungsarbeiten oder beim Auspumpen von Kellern. Die Bakterien verschmutzen Ausrüstung, Gerät und Fahrzeuge der Feuerwehr. Auch nach Tagen besteht noch Ansteckungsgefahr wenn etwa die Jugendfeuerwehr mit den Geräten zur Übung ausrückt.

 

Hepatitis B

Ansteckungsgefahr besteht bei Kontakt mit Blut, Gewebe oder anderen Körperflüssigkeiten von infizierten Menschen. In Deutschland geht man davon aus, dass bis zu 1% der Bevölkerung Träger des Hepatitis B-Virus ist. D. h. für die Feuerwehr: -Erhöhte Gefahr bei Einsätzen mit verletzten Personen-. Deshalb unbedingt bei jedem Einsatz an die Aids-Handschuhe und geeignete Schutzkleidung denken. Auch hier besteht wie bei Hepatitis A die Ansteckungsgefahr noch nach Tagen, durch die Benutzung oder Reinigung der beim Einsatz verwendeten Gerätschaften. Die Infektion mit dem Hepatitis B-Virus kann kostenintensiv und langwierig sein, aber auch zum Tode führen.

In Kontakt mit verletzten Personen kann jeder kommen, der am Straßenverkehr teilnimmt. Nicht nur die Feuerwehr. Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur "Ersten-Hilfe" verpflichtet.

 

Schutzimpfungen für die Jugendfeuerwehr

Die Kosten für die Schutzimpfungen bei Kindern und Jugendlichen übernimmt, im Rahmen der allgemeinen Impfvorsorge, die gesetzliche Krankenkasse.

Der Jugendwart sollte die Eltern und die Jugendlichen über diese Möglichkeit, in geeigneter Weise,  informieren und zur Schutzimpfung motivieren.

 

Für alle Schutzimpfungen gilt:

Lassen sie sich vor jeder Impfung gründlich durch den Impfarzt über Nutzen, Risiken und Kosten informieren.

Eine Verpflichtung sich impfen zu lassen besteht für Angehörige der Feuerwehr nicht, wird aber dringend empfohlen.

Bei Fragen zu einer eventuellen Übernahme der Impfkosten durch den Träger der Feuerwehr wenden sie sich an den örtlichen Wehrführer.

Abgeschlossene Schutzimpfungen entbinden nicht von der Verpflichtung die nötige Schutzkleidung zu tragen und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

In der Regel kann, nach der Impfung,  mit einer 10-jährigen Immunität gerechnet werden. Lassen sie dies durch eine Titer-Kontrolle vom Impfarzt überprüfen.

 

< ZURÜCK